Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Lieferungen und Leistungen der Fischer IT-Solutions GmbH erfolgen
ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen
abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen
werden.
Personalleistungen werden entweder als Dienstleistung oder als Werkleistung
erbracht. Bei Dienstleistungen ist der Auftraggeber für die von ihm
angestrebten und erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich. Bei Werkleistungen
übernimmt die Fischer IT-Solutions GmbH die Verantwortung für die
Leistungserbringung und die erzielten Ergebnisse.
2. Vertragsabschluss
Angebote der Fischer IT-Solutions GmbH sind freibleibend und
unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der
Fischer IT-Solutions GmbH oder mit Beginn der Ausführung des Auftrags durch die
Fischer IT-Solutions GmbH zustande. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages
aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Fischer
IT-Solutions GmbH 15% des Auftragswertes berechnen.
3. Lieferung
Alle Software-Programme werden nur unter der Bedingung verkauft, dass der
Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fischer IT-Solutions GmbH
anerkennt. Mit der Lieferung und Bezahlung der Software-Programme wird kein
Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht am Programm.
Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Die Nutzung des Programms darf
nur auf einem Computersystem (eine Installation) erfolgen. Eine
Weiterveräußerung der Programme an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung
der Fischer IT-Solutions GmbH zulässig. Eine Reproduktion der Programme, ganz
oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Träger ist dem Erwerber nicht
gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, die der Erwerber zu
Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt. Der Erwerber verpflichtet
sich, die Programme und die Originaldatenträger Dritten weder weiterzugeben
noch in sonst irgendeiner Form zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinne
sind auch Zweigniederlassungen des Erwerbers oder
Tochtergesellschaften.
Ausgeschlossen ist auch die Reproduktion der Programme ganz oder auszugsweise
zum Zweck der gleichzeitigen mehrfachen Verwendung innerhalb eines Betriebes
des Erwerbers zur Benutzung auf mehreren Computersystemen. Eine Verletzung
dieser Bestimmung berechtigt die Fischer IT-Solutions GmbH eine
Konventionalstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Fall der Zuwiederhandlung
zu Fordern; unberührt bleiben alle urheberrechtlichen Ansprüche sowie
Schadenersatzansprüche gegen den Erwerber.
Abweichungen der gelieferten Waren und Dienstleistungen von den
Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistung der angebotenen Ware
und Dienstleistung erfüllen oder beinhalten.
Verzögert sich eine Leistung über den von der Fischer IT-Solutions GmbH
zugesagten Zeitraum hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom
Auftraggeber gesetzten Frist von mindestens drei Wochen geltend gemacht werden,
es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass sein Interesse wegen
Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt die Fischer IT-Solutions
GmbH mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für die Fischer IT-Solutions
GmbH unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen,
soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen
Vertragsverletzung der Fischer IT-Solutions GmbH beruhen. Bei Lieferstörungen,
die nicht im Einwirkungsbereich der Fischer IT-Solutions GmbH liegen,
insbesondere bei Streiks, Aussperrungen, Materialausfall, Beförderungs- und
Betriebssperre, ist die Fischer IT-Solutions GmbH berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass eine Schadenersatzpflicht eintritt.
Versand, Versicherung und Zustellung erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware
vom Auftraggeber abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung
auf den Auftraggeber über.
4. Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind binnen 7 Tagen zahlbar. Skontoabzug ist nur mit der
ausdrücklichen Zustimmung der Fischer IT-Solutions GmbH zulässig.
Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche
sind ausgeschlossen.
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die Fischer
IT-Solutions GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe monatlich zu
verlangen. Der Verzug entsteht automatisch, wenn innerhalb von 30 Tagen nach
Zugang der Rechnung kein Zahlungseingang bei der Fischer IT-Solutions GmbH
feststellbar ist oder die auf der Rechnung vereinbarten Zahlungsfristen
überschritten werden. Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen
Monat, indem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der
angeforderten Waren oder Ausführung der entsprechenden Dienstleistungen seitens
der Fischer IT-Solutions GmbH erfüllt ist. Die Geltendmachung weiterer Schäden
oder höherer Verzugszinsen bleibt gegen Nachweis durch die Fischer IT-Solutions
GmbH ausdrücklich vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die zu erstellenden
Werkleistungen und Waren Eigentum der Fischer IT-Solutions GmbH. Auf Verlangen
der Fischer IT-Solutions GmbH ist der Auftraggeber verpflichtet, die
Werkleistungen und Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten
gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern.
An den durch Fischer IT-Solutions GmbH zu erbringenden Leistungen erhält der
Auftraggeber ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Bei Software besteht
kein Anspruch auf die Herausgabe des Quellcodes.
Veräußert der Auftraggeber die im Eigentum der Fischer IT-Solutions GmbH
stehende Werkleistung / Ware, so sind sich der Auftraggeber und die Fischer
IT-Solutions GmbH einig, dass die aus dem Weiterverkauf entstehenden
Forderungen mit ihrem Entstehen auf die Fischer IT-Solutions GmbH zu übertragen
sind. Wird die Werkleistung zusammen mit anderen Gegenständen verkauft, so
beschränkt sich die Abtretung der Kaufpreisforderung auf die Höhe des Wertes
der aus dem Eigentum der Fischer IT-Solutions GmbH stammenden Werkleistung /
Ware. Der Auftraggeber ist wiederruflich ermächtigt, die an die Fischer
IT-Solutions GmbH abzutretende Forderung für deren Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Die Fischer IT-Solutions GmbH ist berechtigt, die Abtretung an den
Schuldner zu verlangen.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Fischer IT-Solutions GmbH alle
für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten notwendigen Unterlagen und
Informationen rechtzeitig erhält und soweit für die Durchführung erforderlich
notwendige Ansprechpartner beim Auftraggeber zur Verfügung stehen.
Alle in diesem Zusammenhang erbrachten Lieferungen und Leistungen des
Auftraggebers sind für die Fischer IT-Solutions GmbH
kostenfrei.
7. Geheimhaltung
Die Fischer IT-Solutions GmbH verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung über
alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, soweit die Fischer IT-Solutions GmbH
im Zuge der Auftragsverhandlung und Auftragsabwicklung zur Kenntnis gelangen.
8. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, ob die vertraglichen
Leistungen offensichtliche Mängel aufweisen. Mängel sind unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach erfolgter Lieferung
(Kaufvertrag) / Abnahme (Werkvertrag) schriftlich der Fischer IT-Solutions
GmbH mitzuteilen. Warenrücksendungen bedürfen der ausdrücklichen Anforderung
der Fischer IT-Solutions GmbH.
Mängel, die in dem Abnahmeprotokoll dokumentiert sind sowie berechtigte Mängel
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, werden von der Fischer
IT-Solutions GmbH unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach Wahl
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf eigene Kosten behoben. Dabei sind
mehrere Nachbesserungen zulässig.
Schlagen die Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist
fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Wird bei der Überprüfung durch die Fischer IT-Solutions GmbH festgestellt, dass
kein berechtigter Mangel vorgelegen hat (z.B. Bedienungsfehler des
Auftraggebers), so werden die Kosten der Überprüfung dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt.
Mängelansprüche gegen die Fischer IT-Solutions GmbH sind ausgeschlossen, wenn
der Mangel entweder auf vom Auftraggeber bereitgestellte
Information, auf Forderungen des Auftraggebers zur Ausführung des vertraglich
definierten Leistung oder auf unautorisierte Eingriffe des Auftraggebers
in Hardware und/oder Software basiert.
Jegliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die gleichgültig aus welchem
Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung,
Lieferung oder der Verwendung des Auftragsgegenstandes entstehen können,
bleiben grundsätzlich ausgeschlossen. Ansprüche wegen Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall
eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich durch die Fischer
IT-Solutions GmbH zugesichert wurde. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
9. Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand zwischen Auftraggeber und der Fischer IT-Solutions GmbH ist – soweit gesetzlich zulässig – Salzburg. Die Fischer IT-Solutions GmbH kann jedoch in jedem Fall den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.